Grenzbebauung Garage: Platz an der Grundstücksgrenze optimal nutzen

Grenzbebauung mit Garage - so nutzen Sie den Platz an der Grundstücksgrenze optimal aus

Sie haben ein neues Grundstück erworben und möchten dieses nun bebauen? Neben einem großzügigen Haus, das intensive Planung benötigt, und einem ausladenden Garten ist heutzutage meist auch eine Garage ein wichtiger Bestandteil des Hausbaus. Sie ist nicht nur nützlich, um das Auto vor extremen Witterungen und Schäden durch Marder oder Unwetter zu schützen, sondern ermöglicht dabei auch das volle Ausnutzen der vorhandenen Baufläche durch die sogenannte Grenzbebauung. Denn im Gegensatz zum klassischen Häuserbau mit strengen baurechtlichen Vorschriften ist die Konstruktion einer Garage deutlich einfacher und weniger aufwändig. Hier müssen Sie nur einer deutlich geringeren Anzahl an strengen Auflagen bezüglich der Grenzbebauung vor dem Baubeginn Folge leisten.

Kurz zusammengefasst - So funktioniert die Grenzbebauung mit Garage

Grundsätzlich können Sie mit einer Garage, die Sie errichten, ohne Probleme die Grenze Ihres Grundstückes bebauen und somit Ihre Baufläche optimal ausnutzen, selbst wenn die Garage in einer Abstandsfläche liegen wird. Dennoch sollten Sie sich über die genauen Vorschriften, die in Ihrem Bundesland bezüglich einer Garage als Grenzbebauung gelten, informieren, bevor Sie die Garage kaufen. Das erspart nicht nur Ihnen eine Menge Ärger und Kosten von Seiten des Bauamtes, sondern führt ebenso zu einem freundlicheren, nachbarschaftlichen Miteinander. Eine Grenzbebauung kann nämlich nicht nur für Sie durch mehr Platz ein Vorteil sein, sondern auch Ihre Nachbarn beeinflussen, wenn Sie direkt an deren Grundstück bauen. Vereinbaren Sie also vorab am besten ein Gespräch mit Ihren Nachbarn und überprüfen Sie die Antragspflichten für eine Baugenehmigung, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden. Die klassische Abstandsflächenberechnung von Wohnhäusern wird bei einer kleinen Garage außer Kraft gesetzt werden, da in den Garagenverordnungen der Länder Sonderregelungen gelten.

Kompakt und günstig - Ein Regelmaß für eine genehmigungsfreie Grenzbebauung

In den meisten Bundesländern sind einfache Bauvorhaben komplett genehmigungsfrei. Die Fläche einer Garage, die ohne Genehmigung gebaut werden darf, schwankt dabei zwischen 20 und 50 Quadratmetern. Ebenfalls dürfen im Regelfall nur Grenzbebauungen errichtet werden, die nicht länger als neun Meter an einer Grundstücksgrenze und insgesamt nicht länger als 15 Meter an allen Grundstücksgrenzen zusammengenommen verlaufen. Diese Vorschrift dient dem Brandschutz und sollte zu Ihrer eigenen Sicherheit und der Sicherheit Ihrer Mitmenschen stets eingehalten werden. Damit auch Ihre Nachbarn nach dem Neubau Ihrer Garage noch etwas Licht im eigenen Haus vorfinden können, darf meist eine maximale Höhe der Wände, die drei Meter beträgt, nicht überschritten werden.

Wenn es etwas größer werden soll - Das benötigen Sie für die Baugenehmigung einer Garage

Sollten Sie doch eine Garage direkt an der Grundstücksgrenze errichten wollen, die größer als die vorgegebenen genehmigungsfreien Maße ist, benötigen Sie eine offizielle Baugenehmigung. Alle Vorschriften, mit denen Sie sich vor dem Bau einer Garage vertraut machen sollten, finden Sie in der Garagenverordnung oder Bauordnung der jeweiligen Länder. Sie gelten sowohl für den Anbau als auch den Neubau und sind ebenfalls unabhängig von der Bauweise der Garage (Fertiggarage oder gemauerte Garage) gültig. Sollten Sie sich bezüglich bestimmter Details unsicher sein, hilft Ihnen das zuständige Bauamt mit detaillierten Auskünften jederzeit gerne weiter. Dieses kennt sich auch mit sämtlichen Regel- und Einzelfällen im Bereich Garagenbau aus.

Meist müssen Sie folgende Unterlagen bereithalten, um einen Antrag auf eine Baugenehmigung einzureichen: Lage- und Bebauungsplan sowie Flurkarte des Grundstücks und gegebenenfalls der angrenzenden Grundstücke, Zeichnung und Beschreibung des Bauvorhabens sowie den amtlichen Bauantrag.

Individualität kennt keine Grenzen - Garagenarten bei der Grenzbebauung

Bei einem Neubau können Sie sich vor dem Kauf mit dem Baurecht der Grenzbebauung auseinandersetzen, um das maximale Maß der Garage ohne Genehmigung ausnutzen zu können. Concept Beton ermöglicht es Ihnen eine individuell angepasste und qualitativ hochwertige Garage zu konfigurieren, um Unannehmlichkeiten mit dem Bauamt zu umgehen. Wählen Sie einfach Ihre gewünschte Betonfertiggarage aus und lassen Sie sich diese bequem nach Hause liefern und innerhalb eines Tages errichten. Der Service von Concept Beton reicht außerdem so weit, dass das Unternehmen bestellte Garagen kostenfrei storniert, falls eine benötigte Baugenehmigung nicht erteilt wird, aber die Garage schon bestellt sein sollte.

Eine Garage zu bauen, um mit einer geeigneten Grenzbebauung die eigene Grundstücksgrenze auszunutzen und dadurch den Bauplatz optimal zu verwenden, ist einfacher als meist vermutet wird. Entspricht Ihre Garage den Maßen eines genehmigungsfreien Bauvorhabens, muss kein Mindestabstand zu den Nachbargrundstücken eingehalten werden und Sie haben keinen Ärger mit komplizierten Baugenehmigungen, dafür aber zeitnah einen sicheren und preisgünstigen Unterstellplatz für Ihr Auto.