15.05.2023
Die Zweckentfremdung der Garage als zusätzlicher Lagerraum oder Hobbywerkstatt ist weit verbreitet. Da vielerorts die Parkplätze knapp sind ist der kurze und trockene Weg vom Auto ins Haus gerade bei Kälte und Regen sehr. Das bietet sich eine eigene Garage als funktionale Lösung für natürlich an, vor allem wenn Sie sich nicht nur zum Abstellen des Autos, sondern auch für andere Zwecke nutzen lässt. Bei der streng genommenen Zweckentfremdung der Garage ist jedoch Vorsicht geboten, denn beispielsweise ist die Nutzung der Garage als Werkstatt oder als Lagerraum nur unter bestimmten Umständen zulässig. Wie dürfen Sie die eigene Garage also nutzen und welche Regeln und Vorschriften, sollten dabei unbedingt beachtet werden? Durch Fenster, Steckdosen und teilweise auch Beheizung ist die alternative Verwendung der Garage als Werkstatt für viele Garagenbesitzer sehr naheliegend und die Garage wird zu weit mehr als nur dem Ort, an dem Sie Ihr Auto abstellen können. Wann genau gelten Garagen mit einer Nutzung abseits des Parkens als zweckentfremdet und was bedeutet das überhaupt?
Wenn eine Garage als Lagerraum oder Werkstatt genutzt wird gibt es natürlich entsprechende Vorschriften. Was darf nun aber in Garagen gelagert werden und was genau sagen die deutschen Vorschriften dazu? Hier finden Sie Tipps, um im bürokratischen Wirrwarr den Durchblick zu behalten und mit Ihrer Garagennutzung auf der sicheren Seite bleiben. In Deutschland gelten die sogenannten Garagenverordnungen, welche sich aus GarVO, GaVO oder GaStellV zusammensetzen. Sie unterscheiden sich je nach Bundesland und legen fest, ob und wie z.B. die Garage als Werkstatt oder als Lagerstätte genutzt werden darf. Die meisten Garagennutzer orientieren sich jedoch an der Muster-Garagenverordnung der ARGEBAU. Diese beinhaltet die Zweckbestimmung einer Garage, welche im Abstellen von Kraftfahrzeugen besteht. Zudem klären die Garagenverordnungen der Bundesländer die Frage, was in Garagen gelagert werden darf. Es gilt dabei zu beachten, dass die Garage immer genug Platz für mindestens ein Auto bietet. Da Garagen den öffentlichen Verkehrsraum und die Parksituation auf den Straßen entlasten sollen, müssen Sie laut Verordnung auch so genutzt werden. Das gilt für private und für gemietete Garagen gleichermaßen. Die Schwelle zur Stellung eines Bauantrages für Garagen ist deshalb vergleichsweise niedrig, da es sich bei einer Garage um ein Bauwerk handelt, welches nicht einfach frei genutzt werden darf. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um ein typisches Einzelmodell oder ein Bauwerk in einer anderen Garagengröße handelt. Wollen Sie also Ihre Garage als Werkstatt oder Lagerraum zweckentfremden, dann müssen Sie die passende Baugenehmigung beantragen.
Auf die Fragen „Was darf in Garagen gelagert werden“ und „Muss ich die Zweckentfremdung der Garage melden“ gibt es aufgrund zahlreicher Gerichtsurteile zum Thema durchaus detaillierte Antworten. Zu den Dingen, die in der Garage gelagert werden dürfen, zählen unter anderem alle Gegenstände, die einen direkten Bezug zum Auto haben. So ist zum Beispiel die Aufbewahrung von Kindersitzen, Autoreifen, Dachgepäckträgern & Dachboxen, Wagenhebern, Werkzeugen sowie Flüssigkeiten wie Frostschutzmittel, Öl und Scheibenreiniger in der Garage zulässig. Sie müssen also keinen neuen Platz für Ihre Winterreifen finden. Die Lagerung von brennbaren Gegenständen, Farben und Lacken ist aufgrund der Brandgefahr nicht gestattet und könnte ein Grund für aufmerksame Nachbarn sein, die Zweckentfremdung Ihrer Garage zu melden. Zu brennbaren Gegenständen zählt übrigens auch der Kraftstoff für den Wagen, für den allerdings eine Sonderregelung gilt. Hier muss im jeweiligen Bundesland die erlaubte Menge und die Art der Lagerung beachtet werden, informieren Sie sich also am besten vorab, was für Ihr Bundesland und damit für Ihre Garage gilt. Sollten Sie in NRW leben, haben Sie zudem seit dem 01.01.2019 die offizielle Erlaubnis, ihr Fahrrad in der Garage lagern zu dürfen. Im Rest des Bundesgebiets ist das leider weiterhin nicht erlaubt.
Darf ich meine Garage als Werkstatt nutzen? Diese Frage stellen sich viele Garagenbesitzer, denn nachmittags in der Sonne am eigenen Auto schrauben oder den Lack zum Glänzen bringen, ist ein weitverbreitetes Hobby in Deutschland. Manchmal ist das sogar erlaubt, abhängig von Ihrem Mietvertrag. In den meisten Mietverträgen für Garagen ist ein Vertragszweck aufgeführt, der speziell die Nutzung der Garage betrifft. Hier kann auch die Nutzung der Garage als Werkstatt mitangeführt sein. Sollte dies nicht der Fall sein, so können Sie den Umfang einer Vertragszweck-gemäßen Nutzung durch eine Auslegung ermitteln. Auch die Aufbewahrung von Fahrrädern, Motorrädern, Regalen und Arbeitsflächen kann in dieser Auslegung noch einmal gesondert erlaubt werden. Sind Sie selbst der Besitzer Ihrer Garage, so können Sie bei Ihrem zuständigen Bauamt eine Nutzungsänderung beantragen, um Ihre Garage als Werkstatt zu verwenden. Bauliche Änderungen dürfen allerdings nur im Rahmen der Gesetzgebung des jeweiligen Bundeslandes vorgenommen werden. Neben der Brandschutzverordnung, die Sie natürlich bei der Garagennutzung unbedingt einhalten müssen, ist aber auch wichtig, dass sich niemand durch den Lärm in Ihrer Garage gestört fühlt. Bei täglichem Werkstattlärm aus Ihrer Garage kann es vorkommen, dass sich Nachbarn beschweren und im Zweifelsfall müssen Sie die Tätigkeiten in Ihrer Garage entsprechend anpassen oder einschränken. Um solchen Vorfällen vorzubeugen, lohnt es sich, schon bei der Erstausstattung der Garage an ausreichend viele Fenster, Türen und anderes Garagenzubehör zu denken. Fenster, Türen und leistungsstarke Lichtelemente sorgen für passenden Klima und gute Lichtverhältnisse in der Garage, halten die Lärmbelästigung in Schach und sorgen dafür, dass Sie die Nachbarn nicht durch Arbeitslärm stören.
Zur sicheren und legalen Nutzung Ihrer Garage ist der wichtigste Tipp: beachten Sie die behördlichen Vorschriften in Ihrem Bundesland und lesen Sie sich die Garagenverordnung genauestens durch, wenn Sie die Zweckentfremdung Ihrer Garage planen. Stellen Sie sich selbst die Frage: Brauche ich eine Garage, eine Werkstatt oder doch einen Lagerraum? Nutzen Sie den Raum ohne Zulassung durch Zweckänderung anderweitig, ist das eine illegale Zweckentfremdung der Garage, die Folgen haben kann. Achten Sie vor dem Unterschreiben eines Mietvertrags für die Garage also auf die vertraglich festgeschriebene Nutzung. Dürfen Sie neben Autoreifen auch Ihr Fahrrad abstellen? Wie viel Kraftstoff dürfen Sie lagern? Unangenehme Folgen einer Zweckentfremdung der Garage können hohe Bußgelder und auch die Kündigung Ihrer gemieteten Garage sein. Sollten Sie Ihre Garage auf einem gemieteten Grundstück gebaut haben, kann der Grundstückseigentümer auch hier den Vertrag kündigen. Dieser kann die Garage dann selbst nutzen oder weitervermieten. Zwar wird Ihnen eine Entschädigungssumme ausgezahlt, ärgerlich wäre es jedoch trotzdem aufgrund eines Fehlers die eigene Garage zu verlieren. Vorsicht und ausführliches Informieren haben vor der alternativen Garagennutzung also absolute Priorität.
Falls Sie unbewusst eine Zweckentfremdung Ihrer Garage vorgenommen haben, atmen Sie in Ruhe noch einmal durch. Die zuständige Bauaufsicht wird nicht vom einen auf den anderen Tag vor Ihrer Haustür stehen. Nur selten wird die Zweckentfremdung einer Garage vor Ort geprüft und wenn, müssen sich die Beamten vor ihrem Besuch bei Ihnen anmelden. Spätestens dann sollten Sie aber Ihre Garage aufräumen, da sonst Bußgelder fällig werden können. Auch ein Gerichtsverfahren sollte nach Möglichkeit vermieden werden, da die meisten Fälle vor Gericht zugunsten des Staates ausfallen. Dann doch lieber mal den Besen in die Hand nehmen, die Garage ausmisten und sich so eine Menge Stress durch die Zweckentfremdung der Garage ersparen.