31.05.2019
Eine Garage mieten ist häufig die scheinbar einzige Option für Fahrzeugbesitzer*innen, einen sicheren Stellplatz für Ihr Auto zu bekommen. Dabei gibt es sowohl für Mieter als auch Vermieter einige wesentliche Dinge zu beachten, wenn Sie eine Garage mieten oder eine Garage vermieten möchten. Ob Mietvertrag, Rechtliches, Pflichten von Mietern und Vermietern: eine Garage mieten ist gar nicht so einfach. Besonders in größeren Städten, aber auch mittlerweile in deren Einzugsgebiet steigen neben den Preisen für Wohnraum auch die Preise für Mietgaragen. Allerdings kann hier in einigen Fällen bares Geld fürs Garagen mieten gespart werden. Wir haben in diesem Artikel alle relevanten Infos zum Thema Garagen mieten zusammengetragen und prüfen auch die Frage, ob es sich lohnt, eine Garage zu mieten oder – sofern möglich – lieber eine zu kaufen.
Grundsätzlich gelten beim Mietvertrag für Garagen dieselben Vorschriften wie bei vielen anderen Mietverträgen. Ein wesentlicher Aspekt ist dabei die Form des Mietvertrags der Garage. Vermieter und Mieter können sowohl schriftlich, als auch mündlich die Bedingungen des Vertrags bestimmen. Allerdings empfiehlt es sich für beide Seiten, die Vertragsklauseln schriftlich festzulegen, da es sonst in Streitfällen schwierig für beide Parteien wird, die Sachlage und die Vereinbarungen ohne Garagenmietvertrag konkret zu beweisen.
Im Garagenmietvertrag werden üblicherweise die Garagenmiete, die Zahlungsweise, die Kündigungsbedingungen, die Nutzungsbedingungen der Garage, sowie Fragen in Bezug auf die Instandhaltung geklärt. Der Vermieter kann in der Regel selbst bestimmen, wie die Klauseln formuliert werden, allerdings müssen auch Vermieter beispielsweise die Hausordnung beachten, sofern es etwa um eine Garagenvermietung innerhalb eines größeren Gebäudes geht. Die Frage nach einer angemessenen Miete für den Stellplatz oder die Garage lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Bei Mietgaragen und anderen Stellplätzen gibt es keine direkte Mietpreisbremse oder ähnliche Regulierungen.
Der Garagenmietvertrag kann entweder für sich allein geschlossen werden oder sich darauf beziehen, eine Wohnung mit Garage zu mieten. Dabei sollten Mieter beachten, dass separate Mietverträge für eine Garage häufig weniger Rechte bedeuten. Ist die gemietete Garage hingegen im Hauptmietvertrag enthalten, kann sie nicht unabhängig von der Wohnung gekündigt werden. Ebenso sind dabei Erhöhungen der Mietgarage ausgeschlossen, sofern nicht die gesamte Miete erhöht wird. Allerdings sind hier auch abweichende Vertragsvereinbarungen im Hauptmietvertrag möglich, insgesamt wird die Mietgarage aber durch das Wohn- und Mietrecht geschützt.
Weitere Vertragsklauseln wie Haftung, Betriebskosten oder die Instandhaltung sind entweder direkt festgelegt oder können im Einzelfall etwas verändert im Vertrag festgelegt werden. Üblicherweise haftet der Mieter der Garage für selbstverschuldetet Schäden, aber auch für Beschädigungen, die er nicht wissentlich zu verantworten hat. Wenn das Auto beispielsweise Öl verliert und dadurch Schäden am Stellplatz entstehen, muss der Mieter den Schaden vergelten. Schäden durch Verschleiß der vermieteten Garage liegen allerdings in der Verantwortung des Vermieters, der sich um die Instandhaltung der Mietgarage kümmern muss. Kleinere Schönheitsreparaturen oder ähnliche Veränderungen können durch bestimmte vertragliche Vereinbarungen aber auch auf den Mieter übertragen werden. Daneben gilt natürlich die Zweckbestimmung der Garage, die oft Lagerung von zweckfremden Gegenständen oder ähnliches verbietet. Zum Thema Garagennutzung haben wir bereits einen ausführlichen Beitrag verfasst. Die Betriebskosten der Garage sind in der Regel bereits in der Miete enthalten, da die meisten Garagen nur sehr geringe laufende Kosten verursachen. In wenigen Fällen ist eine separate Abrechnung aber notwendig und auch sinnvoll, was ebenfalls im Garagenmietvertrag festgelegt werden muss.
Natürlich haben nicht alle Fahrzeughalter die Möglichkeit, über eine eigene Garage zu verfügen. Je nach Wohnsituation, Eigentumsverhältnissen und Grundstück kann eine eigene Garage aber Geld sparen und für Unabhängigkeit von Vermietern sorgen. In folgender Tabelle haben wir die Vor- und Nachteile von einer eigenen Garage den Vor- und Nachteilen von Garagen mieten gegenübergestellt. So können Sie sich selbst ein Bild machen, ob in Ihrer Situation eine Garage mieten oder eine Garage kaufen die geeignete Variante ist.