Nicht nur der Hausbau, sondern auch der Bau einer Garage bedarf in Deutschland in einigen Fällen einer speziellen Genehmigung. Die sogenannte Baugenehmigung für die Garage gibt Größe, Höhe, Platzierung und weitere Aspekte vor, die beim Bau zu beachten und einzuhalten sind. Bei Verstößen muss sogar mit einem Rückbau der Garage gerechnet werden. Im Folgenden erhalten Sie wichtige Informationen rund um das Thema Baugenehmigung für Garagen, damit Ihr neuer Unterstand für das Fahrzeug alle Anforderungen erfüllt und Ihnen viel Freude sowie hohen Nutzen und Komfort bereiten kann. Versteckte Kosten oder Ärger umgehen Sie so gezielt.
Tatsächlich gelten nicht deutschlandweit die gleichen Vorschriften für den Bau von Garagen. Die Anforderungen und die Notwendigkeit von Baugenehmigungen für Garagen hängen stark vom jeweiligen Bundesland ab. Laut aktuellem Stand sind für folgende Bundesländer Baugenehmigungen für die Garage notwendig: Bayern, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Saarland. Keine ausdrücklich erforderliche Baugenehmigung, aber spezielle Auflagen zum Bau einer Garage gelten in diesen Bundesländern: Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Bundesländer, die keine Baugenehmigung fordern, sind: Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Übrigens: In Nordrhein-Westfalen gilt seit 1.1.2019 eine neue Regelung. Garagen mit einer mittleren Wandhöhe von 3 Metern und einer Grundfläche von bis zu 30 Quadratmetern sind in bebauten Ortsteilen – dem sogenannten Innenbereich – genehmigungsfrei. Dennoch sind bestimmte Bauvorschriften, wie beispielsweise die maximale Länge von 15 Metern bei Garagen als Grenzbebauung, einzuhalten. Außerhalb des Innenbereichs ist weiterhin eine Baugenehmigung erforderlich. Bei den Bauaufsichten der Kommunen können weitere Details erfragt werden.
Informieren Sie sich dementsprechend genau über die einzelnen Vorschriften in Ihrem Bundesland und Ihrer Stadt. Gerne sind wir Ihnen als Verkäufer einer Betonfertiggarage auch bei diesen Belangen behilflich und beraten Sie zu Ihrem individuellen Anliegen.
Selbstverständlich lässt sich diese Frage auch nicht vollkommen einheitlich beantworten. Dennoch benötigen Sie in jedem Bundesland, das das Gebot einer Baugenehmigung für Garagen vorweist, einige Unterlagen, die sich nicht unterscheiden. Zu diesen zählen der klassische amtliche Bauantrag, eine Bauzeichnung sowie eine Baubeschreibung und eine Flurkarte, mit bestimmtem Maßstab. Aus diesen Dokumenten geht hervor, ob die bundeslandspezifische Größe sowie die Garagenhöhe und der vorgeschriebene Abstand zum benachbarten Grundstück eingehalten wurden.
Es klingt wunderbar verlockend eine Garage in einem Bundeland ohne Bauvorschriften zu errichten. Doch so einfach ist das nicht. Nur weil ein Gebiet keine spezielle Baugenehmigung für eine Garage fordert, bedeutet das nicht, dass der Bauherr völlig freie Hand hat. Er muss trotzdem zahlreiche Auflagen erfüllen, die aus dem öffentlichen Baurecht hervorgehen. So müssen auch dort bestimmte Mindestabstände, Größen und vielleicht sogar Baustile eingehalten werden. Aus diesem Grund kann der Bau einer Garage, auch wenn es zunächst abschreckend klingt, mit einer Baugenehmigung sogar einfacher sein, da alle Informationen übersichtlich zusammengeführt sind. Ein weiterer Vorteil ist, dass eine Garage ohne Genehmigung nicht gebaut werden darf und somit stets angepasst wird, bis sie regelkonform ist. Ohne Baugenehmigung kann es nach dem Bau zu Schwierigkeiten und im Extremfall zu einem geforderten Rückbau kommen.
Es lohnt sich in keinem Fall eine Garage „heimlich“ zu erbauen. Das von früher bekannte Wildbauen, ist längst unterbunden worden. Nicht nur Nachbarn, die sich durch eine neue Garage direkt an der Grundstücksgrenze gestört fühlen könnten, melden Verstöße bei der zuständigen Behörde. Auch Gemeinden nutzen vermehrt Drohnen, um Gebiete auf regelkonformes Bauen zu überprüfen. Ein professioneller Garagenanbieter klärt ebenfalls vor dem Kauf ab, ob die Garage genehmigt werden muss. Es lohnt sich dementsprechend nicht, eine Garage ohne Baugenehmigung zu errichten. Auch der finanzielle Aufwand ist im Endeffekt deutlich höher, falls es wirklich zu einem Rückbau kommen sollte.
Die Baugenehmigung einer Garage leitet sich aus der Garagenverordnung der einzelnen Bundesländer ab. In ihr wird unter anderem festgelegt, wie breit eine Garage sein muss, wie die Zufahrt ausgerichtet sein muss, wo die Garage auf dem Grundstück platziert werden darf und welche Maßnahmen zum Brandschutz umgesetzt werden müssen. Generell unterscheiden sich diese Vorgaben nicht nur in den unterschiedlichen Bundesländern, sondern auch bei der Größe der zu beantragenden Garage. Alle Anforderungen sind beim örtlichen Bauamt zu erfragen. Hier reicht es meistens bereits aus, wenn nur die Adresse genannt wird, um herauszufinden, ob ein Bebauungsplan vorliegt und eine Baugenehmigung erforderlich ist. Das Amt hilft bei Unsicherheiten gerne weiter und entscheidet, ob eine reine Bauzeichnung oder ein vollständiger Bauantrag gestellt werden muss. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme erleichtert die Planung deutlich.
Sollte eine Baugenehmigung anfallen und diese rechtzeitig und korrekt beantragt werden, sind die Kosten dafür relativ gering. Einen pauschalen Preis gibt es jedoch nicht. Er hängt von der Garage ab und wird prozentual zu dieser berechnet. Selbstverständlich sind abhängig vom jeweiligen Objekt bestimmte Zu- oder Abschläge möglich. Auch andere Aspekte können die Kosten der Baugenehmigung für eine Garage beeinflussen.
Soll die neue Garage nicht ewig auf sich warten lassen, können Sie bei Concept-Beton bereits eine Betonfertiggarage unter Vorbehalt bestellen. In diesem Zuge erhalten Sie alle Unterlagen der Garage, die für einen Antrag der Baugenehmigung für Garagen notwendig ist. Der Vertrag kommt schlussendlich zustande, wenn die Genehmigung erteilt wurde. Ist dies nicht der Fall, stornieren wir die Bestellung kostenfrei.
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